Artikel 1. Begriffsbestimmungen
1.1 „Kunde”: Eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit Padel Solution abgeschlossen hat oder abschließen möchte.
1.2 „Vertrag”: Jede Vereinbarung zwischen den Parteien, in deren Rahmen Padel Solution gegenüber dem Kunden zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet ist.
1.3 „Angebot”: Ein Angebot und/oder eine Preisangabe von Padel Solution an den Kunden.
1.4 „Parteien”: Padel Solution und der Kunde.
1.5 „Waren”: Die im Rahmen des Vertrags von oder im Namen von Padel Solution zu liefernden Waren.
1.6 „Dienstleistungen”: Die im Rahmen des Vertrags von oder im Namen von Padel Solution zu erbringenden Dienstleistungen.
1.7 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die oben genannten Begriffe mit einem
Großbuchstaben geschrieben.
Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Padel Solution und jeden abgeschlossenen Vertrag.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedem Angebot/jeder Rechnung als Anhang beigefügt.
2.3 Padel Solution behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde
wird schriftlich oder elektronisch über eine solche Änderung informiert.
2.4 Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann von den Parteien schriftlich abgewichen werden.
2.5 Mit der Annahme des Angebots/Vertrags erklärt sich der Kunde stillschweigend mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Artikel 3. Angebote
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Padel Solution und jeden abgeschlossenen Vertrag.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jedem Angebot/jeder Rechnung als Anhang beigefügt.
2.3 Padel Solution behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Der Kunde wird schriftlich oder elektronisch über eine solche Änderung informiert.
2.4 Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann von den Parteien schriftlich abgewichen werden.
2.5 Mit der Annahme des Angebots/Vertrags erklärt sich der Kunde stillschweigend mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Artikel 3. Angebote
3.1 Alle Angebote sind und bleiben völlig unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
3.2 Das Angebot verfällt nach dreißig (30) Tagen von Rechts wegen, sofern keine Annahmefrist angegeben ist.
3.3. Padel Solution kann nicht an sein Angebot gebunden werden, wenn sich herausstellt, dass das Angebot oder eine Bestimmung, die sich auf das Angebot bezieht, Ungenauigkeiten/Fehler enthält.
3.4 Die Preise in der Offerte verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.5 Dritte können aus einem Angebot keine Rechte ableiten.
3.6 Ein Angebot ist ein einmaliges Angebot und gilt nicht für zukünftige Bestellungen. Für zukünftige Bestellungen muss ein neues Angebot angefordert werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Artikel 4. Vereinbarung
4.1 Ein Vertrag kommt erst nach Annahme und Unterzeichnung durch die Parteien zustande.
4.2 Der Vertrag gilt ausschließlich für die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
4.3 Padel Solution ist niemals verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die über den Umfang des Vertrags hinausgehen.
4.4. Wenn der Kunde den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person abschließt, haftet er neben dieser (juristischen) Person gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus dem
Vertrag ergeben.
4.5 Abweichende Vereinbarungen im Vertrag in Bezug auf diese allgemeinen Bestimmungen haben jederzeit
Vorrang.
4.6 Nach Abschluss des Vertrags oder bei Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen wird Padel Solution dem Kunden eine Rechnung aushändigen oder zusenden.
Artikel 5. Änderung des Vertrags
5.1 Sollte sich während der Ausführung des Vertrags herausstellen, dass eine Änderung des Vertrags notwendig oder wünschenswert ist, werden die Parteien rechtzeitig miteinander Rücksprache halten. Der Vertrag wird gegebenenfalls entsprechend angepasst.
5.2 Padel Solution ist niemals verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn die in Absatz 1 dieses Artikels beschriebene Situation eintritt.
5.3 Preissteigerungen aufgrund von Mehrwertsteuererhöhungen und anderen gesetzlichen Maßnahmen können jederzeit an den Kunden weitergegeben werden.
5.4 Wenn Faktoren, die den Preis des Vertrags bestimmen, einer Preisänderung unterliegen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn (14) Tagen schriftlich oder elektronisch zu kündigen, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt.
5.5 Die in Absatz vier (4) beschriebene Situation gilt nicht, wenn dem Kunden lediglich ein Angebot zugesandt wurde.
Artikel 6. Entschädigung
6.1 Sofern die Parteien keinen Stundensatz vereinbaren, erbringt Padel Solution die vereinbarte Leistung gegen eine feste Vergütung.
6.2 Padel Solution ist berechtigt, diese feste Vergütung zu erhöhen, wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass der vereinbarte/erwartete Arbeitsaufwand nicht richtig eingeschätzt wurde. Dieser Einschätzungsfehler darf Padel Solution nicht angelastet werden und es kann von ihm vernünftigerweise nicht verlangt werden, die Arbeiten gegen die vereinbarte Vergütung auszuführen.
6.3 Wenn die Parteien einen Stundensatz vereinbaren, berechnet Padel Solution die Vergütung auf der Grundlage der Anzahl der aufgewendeten Stunden unter Anwendung des vereinbarten Stundensatzes. Bei Streitigkeiten über die Anzahl der aufgewendeten/in Rechnung gestellten Stunden ist die Zeiterfassung von Padel Solution verbindlich, vorbehaltlich eines Gegenbeweises durch den Kunden.
Artikel 7. Mehr- oder Minderarbeit
7.1 Unter Mehrarbeit versteht man: alle auf Wunsch des Kunden oder aufgrund der Arbeiten notwendigerweise anfallenden zusätzlichen Arbeiten und Lieferungen, die nicht im Angebot oder Auftrag enthalten sind.
7.2 Mehr- und Minderarbeit muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.
7.3 Padel Solution ist nur an mündliche Vereinbarungen (bezüglich dieses Artikels) gebunden, nachdem diese dem Kunden schriftlich bestätigt wurden oder sobald Padel Solution ohne Widerspruch des Kunden mit der Umsetzung dieser Vereinbarungen begonnen hat.
7.4 Die Abrechnung von Mehr- und Minderarbeiten erfolgt in jedem Fall bei: a. Änderungen des ursprünglichen Auftrags;
b. unvorhergesehenen Kostensteigerungen oder -senkungen und Abweichungen von abrechenbaren und/oder geschätzten Mengen/Anzahlen.
7.5 Die Abrechnung von Mehr- und/oder Minderarbeiten erfolgt bei der Endabrechnung, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
Artikel 8. Lieferung, Lieferfrist
8.1 Vereinbarte Lieferfristen sind niemals Ausschlussfristen. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Kunde Padel Solution in Verzug setzen.
8.2 Padel Solution ist berechtigt, den Vertrag in Teilschritten zu erfüllen und jede einzelne Teillieferung oder Teilleistung separat in Rechnung zu stellen.
8.3 Das Risiko für die Waren geht auf den Kunden über, wenn die bestellten/benötigten Waren vom Kunden durch Padel Solution geliefert wurden.
8.4 Der Versand oder Transport der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden und in einer von Padel Solution zu bestimmenden Weise. Padel Solution haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport entstehen.
8.5 Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien nach Ablauf der voraussichtlichen oder fest vereinbarten Lieferfrist berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Wenn den Parteien durch höhere Gewalt ein Schaden entstanden ist, sind die Parteien nicht verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.
Artikel 9. Zahlung
9.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für den Verkauf und die Installation in Teilbeträgen:
• 50 % des Hauptbetrags sind bei Vertragsabschluss zu zahlen (Anzahlung);
• 40 % des Hauptbetrags sind vor dem Tag der Lieferung der Waren an den Kunden zu zahlen;
• die restlichen 10 % des Hauptbetrags sind nach der Lieferung zu zahlen.
9.2 Die Zahlung für Wartungsleistungen ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten.
9.3 Padel Solution informiert den Kunden rechtzeitig und in angemessener Weise über den Zeitpunkt und das Datum der Lieferung der Waren.
9.4 Padel Solution ist berechtigt, nach Abschluss des Vertrags eine Anzahlung in Höhe von maximal 50 % des Gesamtbetrags zu verlangen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.5 Wenn die Zahlungsfrist, insbesondere für die 40 % der Hauptsumme, wie in Absatz eins (1) dieses Artikels beschrieben, abgelaufen ist, sendet Padel Solution dem Kunden eine Zahlungserinnerung. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Kunde
in Verzug. Die Zahlung muss nach der Erinnerung innerhalb von vierzehn (14) Tagen
erfolgen.
9.6 Ist die in Absatz 3 dieses Artikels genannte Frist ohne weitere Inverzugsetzung abgelaufen, ist Padel Solution berechtigt, die geschuldete Summe einzuziehen. Die dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.7 In dem in Absatz 3 dieses Artikels genannten Fall ist Padel Solution berechtigt,
die gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in diesem Absatz genannten Frist bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung zu berechnen.
9.8 Der Kunde kann unabhängig vom Grund niemals Anspruch auf die von ihm geleistete Anzahlung erheben.
Artikel 10. Stornierung, Aussetzung, Auflösung
10.1 Wenn der Kunde den Vertrag vor oder während der Ausführung stornieren möchte, kann Padel Solution die dadurch entstandenen Kosten vom Kunden zurückfordern.
10.2 Wenn der Kunde einen geplanten Termin weniger als vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus absagt, kann Padel Solution dem Kunden die reservierte Zeit auf der Grundlage des vereinbarten/üblichen Stundensatzes in Rechnung stellen.
10.3 Wenn Padel Solution Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann, ist Padel Solution berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
10.4 Wenn der Vertrag aufgrund der Tatsachen und Umstände vernünftigerweise nicht erfüllt werden kann, ist Padel Solution berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
10.5 Wenn der Kunde die Zahlung nicht leisten kann, einen Zahlungsaufschub beantragt hat, für insolvent erklärt wurde oder nicht über sein eigenes Vermögen verfügen kann, ist Padel Solution berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
10.6 Wird der Vertrag ausgesetzt oder aufgelöst, ist Padel Solution in keinem Fall zur Zahlung einer Entschädigung für den dadurch entstandenen Schaden verpflichtet.
10.7 Liegt die Schuld für die Aussetzung oder Auflösung beim Kunden, ist der Kunde verpflichtet,
den dadurch entstandenen direkten oder indirekten Schaden zu ersetzen.
Artikel 11. Höhere Gewalt
11.1 Padel Solution ist nicht verpflichtet, Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange sie daran durch Umstände gehindert wird, die ihr aufgrund von Gesetzen, Rechtshandlungen oder in der Gesellschaft geltenden Auffassungen nicht zugerechnet werden können.
11.2 Unter höherer Gewalt sind alle äußeren Umstände zu verstehen, auf die Padel Solution keinen Einfluss hat und die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu gehören auch extreme Wetterbedingungen, Arbeitsunfähigkeit von Personal, Transportschwierigkeiten, Katastrophen, Epidemien, Pandemien, Kriegsgefahr und Krieg, Cyberkriminalität, Ausschlüsse, Unruhen, Gewalt und Streiks, Umstände, dass von beauftragten Dritten wie Lieferanten, Subunternehmern und Transportunternehmen oder anderen Parteien, von denen Padel Solution abhängig ist, Konkurs, Brand und Diebstahl oder Verlust von Werkzeugen.
11.3 Padel Solution ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn die Situation, die die höhere Gewalt verursacht, länger als drei (3) Monate andauert oder andauern wird.
11.4 Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, können niemals zu Lasten von Padel Solution gehen.
Artikel 12. Garantie
12.1 Für neu gelieferte Waren gilt eine Herstellergarantie. Diese Garantie beträgt fünf (5) Jahre. Für Glas gilt lediglich eine Produktgarantie von fünf (5) Jahren.
12.3 Die Garantie erlischt, wenn ein Mangel auf eine äußere Ursache zurückzuführen ist und/oder nicht Padel Solution angelastet werden kann, wenn die Waren nicht ordnungsgemäß und/oder zu intensiv genutzt werden. Darüber hinaus erlischt die Garantie, wenn die gelieferten Waren während der Garantiezeit nicht ordnungsgemäß, notwendig
und fachgerecht gewartet wurden.
12.4 Es kann kein Anspruch auf Garantie geltend gemacht werden, solange der Kunde den für die Waren und/oder die Arbeiten vereinbarten Preis/die vereinbarte Vergütung noch nicht bezahlt hat.
12.5 Die Diagnose für Garantiefälle wird in allen Fällen von Padel Solution gestellt.
12.6 Bei einem berechtigten Garantieanspruch sorgt Padel Solution nach eigenem Ermessen für die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der Waren, die nachträgliche ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Arbeiten oder die Rückerstattung oder Minderung des vereinbarten Preises oder der vereinbarten Vergütung.
12.7 Der Kunde behält seine gesetzlichen Rechte.
Artikel 13. Übergabe, Abnahme und Wartungsfrist
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf Mängel zu überprüfen.
13.2 Hat der Kunde keine rechtzeitige Reklamation eingereicht, gilt die Lieferung als vom Kunden abgenommen.
13.3 Kleine Mängel, die auf einfache Weise innerhalb einer zwischen den Parteien vereinbarten Wartungsfrist behoben werden können, sind kein Grund für die Verweigerung der Abnahme, sofern diese Mängel der Inbetriebnahme nicht im Wege stehen. In Ermangelung einer vereinbarten Frist gilt eine Wartungsfrist von 30 Tagen nach Lieferung. Padel Solution behebt die festgestellten kleinen Mängel innerhalb dieser
Wartungsfrist
Artikel 14. Verpflichtungen des Kunden
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, Padel Solution alle vernünftigerweise relevanten Informationen rechtzeitig, vollständig und gegebenenfalls in einer von Padel Solution angegebenen Weise zu übermitteln.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, Maßnahmen zur Optimierung der Vertragserfüllung zu ergreifen.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, Padel Solution so schnell wie möglich über alle Tatsachen und Umstände zu informieren, die sich vor oder nach Vertragsabschluss ergeben und von denen vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie die rechtzeitige und/oder ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags beeinflussen.
Artikel 15. Beschwerden
15.1 Beschwerden, die sich auf die Erfüllung des Vertrags beziehen, müssen so schnell wie möglich, vollständig und klar schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
15.2 Beschwerden über Mängel, die bei der Lieferung vernünftigerweise nicht sichtbar oder anderweitig erkennbar waren, müssen innerhalb von zehn (10) Tagen nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Kunde vernünftigerweise von dem Mangel hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich oder elektronisch gemeldet werden.
15.3 Der Kunde ermöglicht Padel Solution die Untersuchung der Reklamation und stellt Padel Solution alle hierfür relevanten Informationen zur Verfügung.
15.4 Die Einreichung einer Reklamation durch den Kunden setzt die festgelegte Zahlungsverpflichtung nicht aus.
Artikel 16. Haftung
16.1 Padel Solution ist niemals zur Zahlung von zusätzlichem oder Ersatzschadenersatz verpflichtet,
es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Padel Solution zurückzuführen.
16.2 Im Falle von Vorsatz ist Padel Solution niemals zur Zahlung von Folgeschäden oder indirekten Schäden verpflichtet.
16.3 Ist Padel Solution zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, so übersteigt diese niemals den Rechnungswert der Dienstleistungen, die den Schaden verursacht haben, oder die Höhe der Leistung aus der Berufshaftpflichtversicherung.
16.4 Der Kunde stellt Padel Solution von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus haftet Padel Solution nicht für Schäden an Fahrzeugen Dritter, die auf dem Gelände von Padel Solution entstanden sind.
16.5 Padel Solution haftet in keinem Fall für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass sie sich auf unvollständige oder unrichtige Angaben des Kunden oder auf vom Kunden ausgeführte Arbeiten oder Lieferungen verlassen hat.
16.6 Spätestens innerhalb von sechs (6) Monaten, nachdem der Kunde von dem ihm entstandenen Schaden Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, muss der Kunde Padel Solution dafür haftbar machen.
16.7 Padel Solution haftet nicht, und der Kunde kann sich nicht auf die geltende Garantie berufen, wenn der Schaden entstanden ist durch:
a. unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Waren und/oder Anlagen, Verwendung entgegen dem Zweck der Lieferung oder Verwendung entgegen den von/im Namen von Padel Solution erteilten Anweisungen, Ratschlägen,
(Gebrauchs-)Hinweisen, Handbüchern usw.;
b. unzureichender/unsachgemäßer Wartung der gelieferten Waren;
c. unsachgemäßer Lagerung der Waren;
d. Fehlern, Unvollständigkeiten, Mängeln usw. in den von/im Namen des Kunden an Padel Solution
übermittelten/vorgeschriebenen Informationen oder Materialien;
e. Anweisungen oder Hinweisen von/im Namen des Kunden;
f. normale Abnutzung
g. Beeinträchtigung der Waren durch äußere Einflüsse, mit Ausnahme von Einflüssen, denen die Waren normalerweise standhalten müssten;
h. Notfallreparaturen;
i. oder nach Reparaturen/Änderungen, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an den gelieferten Waren und/oder Anlagen vorgenommen wurden.
Artikel 17. Eigentumsvorbehalt
17.1 Padel Solution bleibt Eigentümer der Waren, bis der Kunde den gesamten auf der Rechnung angegebenen Hauptbetrag bezahlt hat.
17.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zu verkaufen, zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.
17.3 Solange sich die Waren im Besitz des Kunden befinden, hat er sie sorgfältig und als identifizierbares Eigentum von Padel Solution aufzubewahren.
17.4 Wenn Dritte Pfändungsrechte an unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren geltend machen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen oder wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, ist der Kunde verpflichtet, Padel Solution unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
17.5 Der Kunde sorgt für eine solche Betriebs- oder Hausratversicherung, dass unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände jederzeit mitversichert sind.
Artikel 18. Gewerbliches und geistiges Eigentum
18.1 Die ausschließlichen Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum in Bezug auf die Waren liegen
vollständig bei Padel Solution oder dem jeweiligen Hersteller und werden nicht auf den Kunden übertragen. Der Kunde garantiert,
dass diese Rechte, ausschließlich soweit dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, nicht
ohne schriftliche Zustimmung von Padel Solution reproduziert, veröffentlicht, gespeichert oder
auf andere Weise genutzt werden. Verstößt der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen gegen diese gewerblichen und
geistigen Eigentumsrechte, ist der Kunde verpflichtet, Padel Solution unverzüglich eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro pro Verstoß
zu zahlen, ohne dass eine Minderung möglich ist.
Artikel 19. Schlussbestimmungen
19.1 Die Parteien sind nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.
19.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt niederländisches Recht.
19.3 Die Parteien müssen sich nach Kräften bemühen, Streitigkeiten untereinander beizulegen.
19.4 Streitigkeiten zwischen den Parteien werden von einem zuständigen Gericht im Bezirk
Oost-Brabant, Standort Eindhoven, entschieden.
19.5 Die Bestimmungen in Absatz vier (4) gelten nicht, wenn zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
Unsere Plätze sind vom Deutschen Padel Verband (DPV) anerkannt und erfüllen die höchsten nationalen und internationalen Standards.
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